Immobilien mit Denkmalschutz sind die letzten
legalen Steuersparmodelle.
Auf alle anderen Immobilien wurden die Sonderabschreibungen
gestrichen. Auch alle anderen Steuersparmodelle wie z.B. Schiffs-
und Medienfonds haben ihre Steuerbegünstigung verloren. Die erhöhte
steuerliche Abschreibung für Immobilien mit Denkmalschutz gemäß § 7i EStG ist jedoch geblieben.
Gleichzeitig bleibt die Immobilie eine Kapitalanlage, die viel
Sicherheit bietet. Wertsteigerungen bei Immobilien unterliegen
nicht der Abgeltungssteuer und bleiben - wie bisher - nach
Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist
steuerfrei.
Überzeugen Sie sich selbst. Hier
finden Sie eine Musterberechnung zur Steuerersparnis mit
Denkmalschutz-Abschreibungen:
Fazit: Man kann mit Denkmalschutzimmobilien
mit Hilfe der Steuerersparnis Vermögen für eine zusätzliche
Altersversorgung aufbauen. Hier erfahren Sie, wie es geht: