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Denkmalschutz-Immobilien mit Sonderabschreibungen

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Immobilien mit Denkmalschutz sind die letzten legalen Steuersparmodelle. Auf alle anderen Immobilien wurden die Sonderabschreibungen gestrichen. Auch alle anderen Steuersparmodelle wie z.B. Schiffs- und Medienfonds haben ihre Steuerbegünstigung verloren. Die erhöhte steuerliche Abschreibung für Immobilien mit Denkmalschutz gemäß § 7i EStG ist jedoch geblieben. Gleichzeitig bleibt die Immobilie eine Kapitalanlage, die viel Sicherheit bietet. Wertsteigerungen bei Immobilien unterliegen nicht der Abgeltungssteuer und bleiben - wie bisher  - nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei.

Überzeugen Sie sich selbst. Hier finden Sie eine Musterberechnung zur Steuerersparnis mit Denkmalschutz-Abschreibungen:

Denkmalschutz-Steuervorteil bei einem Ledigen mit einem Einkommen von 50.000 Euro

Denkmalschutz-Steuervorteil bei einem Ehepaarmit einem Einkommen von 100.000 Euro

Fazit: Man kann mit Denkmalschutzimmobilien mit Hilfe der Steuerersparnis Vermögen für eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Hier erfahren Sie, wie es geht:

Vorteile von Denkmalschutzimmobilien

Steuervorteile Denkmalschutzimmobilien

Sonderabschreibungen bei Denkmalschutzimmobilien gemäß § 7i EStG

Wenn Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater.

 

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